Du betrachtest gerade §5 Abs. 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) -Die PflegeDenkfabrik erklärt verständlich-

§5 Abs. 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) -Die PflegeDenkfabrik erklärt verständlich-

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Es wird Zeit, dass die Komplexität unserer Welt soweit durchleuchtet wird, dass die, die mit den Folgen dieser Komplexität leben müssen, diese in den Teilen, die sie betreffen, auch verstehen. Neben dem Denken von Pflegezukunft, hat sich die PflegeDenkfabrik genau dieser Aufgabe gestellt. Komplexität etwas einfacher machen.

Gesetzestext:

(4) Während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann werden ein professionelles, ethisch fundiertes Pflegeverständnis und ein berufliches Selbstverständnis entwickelt und gestärkt.

Schreibe einen Kommentar