§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
Wer die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ führen will, bedarf der Berechtigung nach diesem Gesetz.
Genau darum geht es in unserem zweitem Video zu Pflegeberufegesetz!
Die PflegeDenkfabrik hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Sachverhalte leicht verständlich für Praktiker zu erklären. Wir als PflegeDenkfabrik machen uns nicht nur Gedanken über die Gegenwart und Zukunft der Pflege, sondern wir wollen alle Akteure mitnehmen und niemanden hängen lassen.
Pflege ist kompliziert und mittlerweile von vielen nicht mehr nachvollziehbar geregelt oder auch nicht geregelt. Wir bringen Licht ins Dunkel des gesetzlichen Dschungels.
Mit diesem Video führen wir die Video und Podcast Serie fort.
Das Pflegeberufegesetz ist nicht nur neu, sondern revolutionär. Es gibt der Pflege endlich den Stellenwert, den sie dringend verdient und schon lange verdient hat.
In diesem Video wir §2 Pflegeberufegesetz näher beleuchtet.
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