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PflegeDenkfabrik -§1 Pflegeberufegesetz (PflBG) leicht erklärt §1-

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§1 Pflegeberufegestz erklärt

§ 1 Führen der Berufsbezeichnung

Wer die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ führen will, bedarf der 

Die PflegeDenkfabrik hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Sachverhalte leicht verständlich für Praktiker zu erklären. Wir als PflegeDenkfabrik machen uns nicht nur Gedanken über die Gegenwart und Zukunft der Pflege, sondern wir wollen alle Akteure mitnehmen und niemanden hängen lassen.

Pflege ist kompliziert und mittlerweile von vielen nicht mehr nachvollziehbar geregelt oder auch nicht geregelt. Wir bringen Licht ins Dunkel des gesetzlichen Dschungels.

Mit diesem Video beginne wir die Video und Podcast Serie.

Das Pflegeberufegesetz ist nicht nur neu, sondern revolutionär. Es gibt der Pflege endlich den Stellenwert, den sie dringend verdient und schon lange verdient hat.

In diesem Video wir §1 Pflegeberufegesetz näher beleuchtet.

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