1. ARTIKEL ZUM DOWNLOAD: DIGITALE–VERSORGUNG–UND–PFLEGE–MODERNISIERUNGS–GESETZ (DVPMG) – DER BITURBO FÜR GUTES PFLEGEMANAGEMENT

Von David Thiele

-Ein Update zum DVPMG-

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Update 24.07.2021:

Mit der Ausgabe 28 der CAREkonkret vom 09.07.2021 erscheint unsere Artikelserie zum DVPMG. Mit Jan Sprenger von der Noventi Care habe ich mich der Thematik intensiver gewidmet und für Sie die wichtigen Eckpunkte, Hintergründe und Handlungsnotwendigkeiten inkl. der dafür notwendigen Zeitschiene erarbeitet.
Anbei Teil 1 der Artikelserie für Sie zum lesen und die hoffentlich richtigen Schlüsse ziehen.

Fakt ist: Das DVPMG kommt. Sind Sie auch dabei?

Ihr David Thiele

Hier können Sie den aktuellen Teil 1 Artikel als pdf downloaden:

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Update 08.06.2021:
Am heutigen Tag (08.06.2021) hat der Bundesanzeiger in Nr. 28 Teil 1 Seite 1341 eine entscheidend wichtige Veröffentlichung vorgenommen:

§8 Abs. 8 Satz 1 SGB XI wird geändert, die Förderung läuft jetzt nicht Ende 2021 aus, sondern wird bis Ende 2023 verlängert!
Diese Information sit für die tausenden Betriebe wichtig, die noch nichts oder nicht genug zur Digitalisierung Ihres Unternehmens unternommen haben. Beratung, Hard- und Softwarekosten werden mit bis zu 12.000€ je IK gefördert.

Ihr David Thiele

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Update 21.05.2021:

Der Bundestag hat am 06.05.2021 das DVPMG verabschiedet. Es steht nun fest, das Gesetzt kommt und nicht nur das, es kommt auch das, was in diesem Gesetzt verankert worden ist. Neben den digitalen Rezepten, den digitalen Verordnungen dann auch die digitale Leistungserfassung für ambulanten Pflegedienste und vieles mehr. Es wird somit, zumindest in dieser Hinsicht, leichter und transparenter. Die Kehrseite der Medaille ist, dass Sie dafür noch etwas an Arbeit vor sich haben. Prozesse bewusst und transparent machen, Prozesse digitalisieren und die für diese Reise notwendige Software upgraden.

Insidertipp:
Dieses Upgrade sollte noch in diesem Jahr erfolgen. Warum? Weil nur noch dieses Jahr die dafür notwendigen Fördergelder zur Verfügung stehen. Der Digitalisierungsfond für die Altenhilfe ist prall gefüllt und kann zumindest bis zu 12.000€ der anstehenden Kosten kompensieren. Also jetzt schnell reagieren und die richtigen Entscheidungen treffen. In der CareKonkret wird es in nächster Zeit eine Artikelserie dazu geben. Bleiben Sie dran, bleiben Sie wach! Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie mir einfach ein E-Mail an: info@thieleberatung.de

Ihr David Thiele

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Nun endlich ist sie überschritten, die Schwelle ins 21. Jahrhundert. Zwar gute 20 Jahr später als von dem einen oder andren erwartet aber immerhin, sie wurde überschritten.

Jetzt, hier und heute sind drei Schritte notwendig:

1. Ethische Grundlagen für die Digitalisierung schaffen
2. die gesetzlichen Grundlage verifizieren
3. konsequente und vollständige Umsetzung aller Möglichkeiten

Für die meisten sind Gesetzestexte schwierig zu lesen und/oder es fehlt schlicht die Zeit.

Was konkret bedeutet das DVPMG in der Konsequenz für uns alle?

Fakt 1:
Der Kabinettsentwurf liegt vor. Das heißt die Phase der Entwicklung des Gesetztes liegt hinter uns. Jetzt geht es darum, an den Feinheiten und Interessen der beteiligten Gruppen zu arbeiten. Hier können die Interessenverbände, Lobbyisten und Politiker letzte Hand anlegen. Feinheiten abstimmen und sich im Rahmen eines Kompromisses einigen.

Fakt 2:
Bis Mitte 2021 soll das Gesetz ratifiziert, heißt verabschiedet sein. Dann könnte es ab spätestens Sommer losgehen mit der Zukunft 🙂

Fakt 3:
Versicherte und Leistungserbringer erhalten ab 2023 digitale Identitäten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde sicher zu authentifizieren. Das bedeutet, die digitale Leistungserfassung und Abrechnung aber auch die Rezeptierung von Medikamenten und Verordnungen von Leistungen ist dann überhaupt erst sinnvoll und digital möglich!

Fakt 4:
Der elektronische Medikationsplan wird innerhalb der Telematikinfrastruktur in eine eigene Anwendung überführt, Das erleichtert in Zukunft die interdisziplinäre Kooperation. Keine Reibungsverluste mehr bei der Übertragung der Daten. Direktzugriff und im optimalen Fall eine Schnittstelle zu Ihrer Pflegesoftware.

Fakt 5:
Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Betäubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden elektronische Verordnungen eingeführt. Wichtig hier ist, dass diese dann auch vollständig erfasst und abgerechnet werden können. Die Erfassung ist, wie die meisten wissen, bis heute ein echtes Problem. Nicht wenige KK wollen handschriftlichen Nachweise. Gott sei Dank nicht mehr in Form von Steintafeln aber immer hin noch immer auf Papier.

Fakt 6:
Telematikinfrastruktur verpflichtet einzuführen. Das wird uns alle, wahrscheinlich ebenfalls bis 2023 ereilen. Da die Kosten vom Bund vollständig übernommen werden sollen, ist das nur halb so schlimm. Die Prozesse sind der Engpass. Sie müssen sauber dargestellt und umgesetzt werden. Die Zeit dafür zu haben ist eine Herausforderung, die es zu planen gilt.

Fakt 7:
Wie oben beschrieben werden Rezepte einfach digital von Apotheken, sogar europaweit, abzurufen sein.

Fakt 8:
Die digitale Vernetzung wird realisiert. Das alle Beteiligten barrierefrei auf die gleichen Daten zugreifen, diese nutzen und weiter vervollständigen, ist für den Patienten aber auch alle Dienstleister ein großer Vorteil, ja eine längst überfällige Erleichterung. Was desillusioniert viele Pflegekräfte und Pflegedienstbetreiber? Das weniger und weniger Zeit dafür bleibt sich um die Kernaufgaben zu kümmern, die Patienten, Klienten, Bewohner, kurz die Leistungsempfänger.

Chinesische Sitten:

Alle diese Punkte sind nur dann gut und richtig, wenn der Verbleib und die Verwendung der Daten klaren und eindeutigen Regelungen unterworfen ist. Diese Regelungen sind fix und bindend, so wie es auch das Grundgesetzt sein sollte. Chinesische Entwicklungen sind dabei kein guter Ratgeber. Hier muss nicht nur Vertrauen geschaffen werden sondern absolute Klarheit!

Ethik und gesellschaftliche Alternativen

Nicht zum ersten Mal weise ich darauf hin, dass der ethische Ansatz bei jedem Digitalisierungsprozess von absoluter Wichtigkeit ist. Wichtig deshalb, weil stets Menschen involviert sind. Menschen haben Angst, Sorgen, Nöte und brauchen vor allem Sicherheit. Der gesamte Digitalisierungsprozess hat bis heute keine Antworten auf diese Ängste, Sorgen und Nöte gegeben. Er beschreibt bis heute eine schöne neue Welt, in der überwiegend von Vorteilen gesprochen wird. Wovon keiner Redet ist, dass der Faktor Mensch aus der Digitalisierungsgleichung fast vollständig heraus gekürzt worden ist. Das ist an sich nicht verkehrt. Verkehrt ist, dass es keine gesellschaftlichen Alternativen für die freiwerdenden Ressourcen gibt. Was passiert damit? In der Pflege besteht die Hoffnung, dass die Digitalisierung zu „Mehr Zeit für Pflege“ führt.
In der Industrie ist das nicht der Fall. In Behörden, Verwaltungen und Organisationen ebenfalls nicht.

Fazit:
Das Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) ist gut und richtig. Es ist auch nur eines von mehreren Gesetzesvorhaben, die für uns alle in Zukunft festlegen, wie wir leben wollen und leben werden. Ob wir absolut gläsern sind und vor allem ob wir am Ende die Konsequenzen unseres Handelens nicht nur vor Gott, unserem Körper und unserer Familie rechtfertigen müssen, sondern auch noch vor dem Staat, damit vor den Kostenträgern. Wenn daraus dann tatsächlich Konsequenzen drohen, dann ist der Weg nicht der richtige, zumindest nicht aus meiner Sicht.
Nachbesserungsbedarf gibt es nach wie vor in der klaren Aussage, wie die freiwerdenden Ressourcen eingesetzt werden sollten und am Ende dürfen.

Ihr David Thiele
Geschäftsführer der ThieleBeratung/ViVa Pflege GmbH

Webinar-News

DIGITALE TRANSFORMATION IN DER PFLEGE DURCH MITARBEITERFÜHRUNG UND MOTIVATION ALS ERFOLGSMODELL

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