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PflegeDenkfabrik -§3 Pflegeberufegesetz (PflBG) leicht erklärt-

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Seit längerer Zeit merken wir von der PflegeDenkfabrik und wahrscheinlich alle anderen auch, dass kaum noch jemand die komplexe Materie von Pflege, Pflegeberufe und Pflegegesetzgebung versteht. Kaum einer kann erklären, wie alles mit allem verbunden ist und wie notwendig sinnvolle Regelungen für das Heilberuf Pflege sind.

!Ja Pflege ist ein anerkannter Heilberuf!
!Pflege kann nicht jeder.
!Pflege geht nicht ebenso nebenbei.

Mit dem §3 PflBG ist keine Neuerung eingeführt aber eine bewährte Regelung fortgeschrieben worden.

Die PflegeDenkfabrik erklärt hier unter welchen Voraussetzungen die Berufserlaubnis aberkannt werden kann. Es kommt selten vor aber es ist möglich.

Wir von der PflegeDenkfabrik sind uns der Lage bewusst, dass zu wenige Pflegekräfte einer stetig steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen gegenüber stehen. Das der Markt Pflege sich wandelt, verändert und anpasst. Die Frage, die wir von der PflegeDenkfabrik und stellen ist die, wie können wir Veränderung positiv lenken und mit unseren Ideen und Initiativen positiv beeinflussen.

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