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PeBeM Kompakt -Fakten, Märchen und Mythen- Teil 1

Von David Thiele

Wie eine große Welle rollt die Personalbemessung auf deutsche Pflegeheime zu. Viele der Einrichtungen blicken wie das Kaninchen auf die Schlange und setzten das Vogelstrauß-Prinzip konsequent um.

Um der Vielzahl an Fragen Rechnung tragen zu können, habe ich mich für diese neue Serie entschieden. Sie wird aller zwei Wochen entscheidende Fragen zur PeBeM (Personalbemessung) für die vollstationäre Pflege beantworten.

Es ist jetzt endgültig Schluß. Die Umsetzung der Personalbemessung ist per Gesetz festgelegt und muss umgesetzt werden. Basta!

Da viele Köche den Brei bekanntlich verderben, gibt es auch hier viele Meinungen, Sichtweisen und Auslegungen. Diese wollen wir hier nicht wiedergeben, nur mit klaren Irrlehren, falschen Sichtweisen, und Fehlinterpretationen fachlich fundiert aufräumen. Dabei unterstützen werden mich die Mitglieder der Pflege-Denkfabrik.

Hier kurz und vorab die erste und große Irrlehre zu PeBem:

Das es eine allgemeine Gültigkeit für den Interventionskatalog gibt. Das ist falsch!

Er ist nicht gültig und hat keine Relevanz für die Umsetzung der Personalbemessung(PeBeM).

Die Zeit ist aufregend und schnell genug als das wir sie mit Fake News verschwenden sollten. Das trifft auch auf PrBeM zu.

Also kurz und gut, lesen Sie die regelmäßige Serie zur Personalbemessung in der Pflege. Seien Sie informiert über Fakten, Umsetzung und Fehlinterptetationen zur Personalbemessung(PeBeM).

Ihr David Thiele

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