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9. Pressemitteilung 27.02.2023

Pflege – Denkfabrik geht weiter …! Teil 9 zur aktuellen Lage!
Was muss sich ändern? …was müssen wir fordern?
An Politik, Gesellschaft und Arbeitgeber!
Hauptforderung der Initiative “Pflege-Denkfabrik”
zur Krankenversicherung (KV)/Pflegeversicherung (PV) Reform:
SGB V und XI zusammenführen – eine vollsteuerfinanzierte Sozialversicherung!
Ziel:
Bezahlbare und würdevolle medizinische und pflegerische Versorgung der Hilfebedürftigen!
II. Organisationsstruktur
II.A. Digitalisierung aller Organisations- und Verwaltungsprozesse in der Pflege – KI

Ist – Situation
Viele pflegerische Maßnahmen und Arbeitsabläufe sind immer noch nicht konsequent beschrieben
und optimiert, von digital möchten wir da gar nicht reden. Prozesse werden “wie es schon immer war”
durchgeführt, keiner kontrolliert Zweckmäßigkeit und Nutzen. Die Digitalisierung wird ebenso
stiefmütterlich behandelt wie die Pflege als Ganzes! Halbherzige Förderprogramme beschämen die
Menschen an der Basis, die die Pflege Tag für Tag umsetzen müssen und digitale Unterstützung
wirklich dringend gebrauchen könnten. Schauen wir uns den § 8 Abs. 8 SGB XI einmal beispielhaft an.
Da werden bis zu 12.000€ gefördert, jedoch nicht mehr als 40(!)%. Pflegeunternehmen können in den
meisten Fällen auf keine überschwängliche Rendite weit jenseits der 5-10 % zurückblicken. Im
Gegenteil, meist liegen der Unternehmerlohn/Wagniszuschlag/Gewinn bei ca. 1-5 %. Die Erwartung,
dass dann für die Digitalisierung die notwendigen 30.000€ bezahlt werden, damit man die 12.000€
erhält, ist eine Frechheit. Eine Frechheit von Menschen, die Pflege nie selbst erlebt haben, die nie
Unternehmer in diesem Marktsegment sind oder waren. Die Digitalisierung stockt an allen Ecken und
Enden. Fehlende, nicht ausgereifte Soft- und Hardware, aber auch das Nichtvorhandensein von
entsprechend flächendeckenden Mobilfunknetzen spielt Bemühungen und Ambitionen an die Wand.
Lösung
• Einsatz und Vernetzung aller Software-Programme – bereichsübergreifend durch
zwingende Schnittstellenschaffungen.
• Cloud- und Plattformlösungen mit dem Zugriff auf digitale Unterstützungsprogramme
z. B. für die Vitalwerteerfassung oder spezielle pflegerische Situationen (Hautzustand
etc.).
• Massive Förderung von Start-ups im Bereich Pflege- und Gesundheit (z. B.
Wundmanagement, Hautvisitation, Vitalwerte, Dokumentation, künstliche Intelligenz in
der Dokumentation …)
• Einsatz von unterschiedlichen technischen Geräten und Assistenz – Systemen
beginnend mit der entsprechenden Erfassungssoftware volldigital und möglichst
barrierefrei inkl. der Zulassung moderner Erfassungsgeräte der nächsten Generation.
• Konsequente Einführung und Durchführung der Telematikinfrastruktur (TI) und zwar
voll- und teilstationär sowie ambulant.
• Vollstationäre Einführung der TI vorziehen und bereits 2024/2025 realisieren.
• Digitalisierungsförderung im Rahmen des § 8 Abs. 8 SGB XI zu mindestens 80 % bis zu
50.000€/IK Nummer (somit ist der maximale Eigenanteil bei 12.500€! Ernsthafte
Anschaffungen für 62.500€ sind durchaus möglich und würden Einrichtungen effektiv
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unterstützen. Einrichtungen ab 100 Betten oder ambulante Pflegedienste mit mehr als
250 Klienten könnten sogar auf bis zu 75.000€ bei 80 % Quote zurückgreifen. Das wären
Gesamtinvestitionssummen von 93.750€/IK und einem Eigenanteil von 18.750€/IK.
So geht echte Digitalisierungsförderung! Der aktuelle Referentenentwurf (Stand 20.02.2023)
des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), sieht auf Seite 11 und 12 wieder
keine Anpassung in dieser Richtung vor.
Hier unsere Forderung als Pflege-Denkfabrik:
Passen Sie den § 8 Abs. 8 entsprechend der Förderhöhe und Eigenbeteiligung siehe oben,
deutlich an! Lassen Sie diese Chance nicht verstreichen und geben Sie Ihre Politik der
Nebelkerzen auf.
• Schnelle und unbürokratische Überwindung der erst kürzlich aufgebauten
Datenschutzhürden, damit eine umfassende Erfassung, Verarbeitung und Weiterleitung
der pflegerischen Situation digital überhaupt möglich ist. Hier sollte die Eigenbestimmung
im Vordergrund stehen. Wer dies nicht möchte, hat Anspruch auf minimale Erfassung der
aktuellen pflegerischen Situation. Nicht mehr, nicht weniger.
• Erfassung pflegerischer Tätigkeiten,/Ereignisse und deren automatische
Dokumentation mit digitalen Unterstützungsmitteln. Ein Beispiel sind die Head-UpDatenbrillen, die über Kameras die Pflege erfassen und dokumentieren. Der individuelle
Pflegeablauf wird durch die KI Soll-Ist, Abgeglichen und Abweichungen mit
Alternativvorschlägen behoben. Hier muss Forschung und Entwicklung massiv
vorangetrieben und unterstützt werden.
• Konsequente Digitalisierung aller Verwaltungsprozesse in stationären und
ambulanten Pflegeeinrichtungen. Die Voraussetzung müssen dafür konsequent
umgesetzt werden, vor allem vonseiten der Kranken- und Pflegekassen, siehe DVPMG.
Aber auch die Softwareanbieter müssen die Aufnahme- und Heimverwaltungsprozesse so
digital darstellen können, sodass KI die Abläufe selbstständig bearbeiten kann.
• Die Qualität bzw. die Messung selbiger ist ein „Abfallprodukt“ konsequenter KIgestützter Digitalisierung! Selbst die tatsächliche pflegerische Situation vor Ort ist durch
KI auswert- und bewertbar.
• Vereinheitlichung und Verbindlichkeit der digitalen Kommunikation zwischen
Leistungserbringern und Kostenträgern. Derzeit kommunizieren Pflegebetriebe mit jeder
Kasse und den Sozialhilfeträgern unterschiedlich. Einige Informationen werden digital
verteilt, einige immer noch nur per Fax oder gar Post. Jeder Kostenträger hat sein eigenes
Portal, nachdem sich die Leistungserbringer zu richten haben. Das geht kostengünstiger
und reibungsloser. Auch hier ist der Föderalismus an der falschen Stelle!
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Fazit
Die Digitalisierung wird, wie viele Dinge gerade in der Pflege eher alibimäßig betrieben. Sie kann
jedoch gerade in Verbindung mit der sich immer rasanten Entwicklung in der künstlichen Intelligenz,
gerade im Umgang mit und der pflegerischen Gestaltung bei Patienten und Bewohnern, die sich
selbst nicht mehr ausreichen äußern können, den entscheidenden Unterschieden ausmachen und
bewirken, dass Bewohner besser versorgt werden und gleichzeitig Pflegekräfte und andere
Beschäftigte ein leichteres Arbeiten haben.
Die zur Verfügung gestellten Mittel sind eine Farce, bedingen sie doch erhebliche Eigeninvestitionen
vonseiten der Pflegeunternehmer, die diese nicht flächendeckend stemmen können, weil eine
Rücklage nicht gebildet werden soll.
Ein Thema eben, bei dem nicht eindeutig klar ersichtlich ist, ob die Politik wirklich eine Lösung sucht,
sondern eher versucht, den schwarzen Peter von sich wegzuschieben. Andere die Aufgaben lösen zu
lassen und damit Verantwortung nicht wahrnehmen zu müssen.
Das Pflege-Denkfabrik Team
David Thiele, Marina Stelter, Natalie Valentin, Florian Müller, Vincenza Marino, Sabine Hindrichs

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