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11. Pressemitteilung 10.04.2023

  1. Pressemitteilung 10.04.2023 Pflege – Denkfabrik geht weiter …! Teil 11 zur aktuellen Lage! Was muss sich ändern? An Politik, Gesellschaft und Arbeitgeber! Hauptforderungen der Initiative “Pflege-Denkfabrik“

Ziel:
-Kompromisslose personenzentrierte Pflege und Versorgungu.a. durch:

  1. Abschaffung Föderalismus in weiten Teilen der Pflege
  2. SGB V und SGB XI zusammenführen
  3. Vollsteuerfinanzierte Sozialversicherung

Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG)
oder besser:
Das Pflege-Leistungskürzungsgesetz (PLKG) des Herrn Prof. Lauterbach!

Situationsbeschreibung
Unstrittig ist, dass die Pflegeversicherung, aber auch die Krankenversicherung grundlegend neugestaltet werden müssen. Die Vielzahl von Reformen oder besser „Reförmchen“ waren und sind keine Lösung für die anstehenden Probleme.
Mit der nicht durchdachten Tariftreueregelung (GVWG) begann aus unserer Sicht das finale Ende der Pflegewelt, wie wir sie kennen. Konkreter begann das Ende mit der Personalbemessung, die die Folge aus den Erkenntnissen von Prof. Rothgang sein sollte, aber nicht ist.

Halten wir fest: Sie, Herr Prof. Lauterbach haben ein Gesetz (PUEG) auf den Weg gebracht, welches nicht nur wiederholt in keiner Weise die Bedürfnisse der Unternehmen in der Sozialwirtschaft
berücksichtigt oder gar deren Probleme löst, sondern auch die Belange der Pflegebedürftigen mit Hohn und Spott überzieht.

Das PUEG ist keine positive Füllung von Versorgungslücken und auch keine Aufstockung von notwendigen Leistungen, nein, das PUEG ist ein „Pflege-Leistungskürzungsgesetz“.
Die Anhebung des Pflegegeldes um 5 % ist fast nicht zu kommentieren. Bei einer Inflationsrate von 8-11% und das seit mehr als 12 Monaten und einer Leistungsverzögerung bis zum 01.01.2024 ist das de facto eine klare Kürzung des Pflegegeldes! Bezieht man die Mehrkosten durch die Erhöhung des
Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,35 % in die Betrachtung mit ein, ist die Leistungskürzung als dramatisch zu bezeichnen.
Ja, denn Pflegeversicherungsbeiträge fallen nicht selten auch für
Rentner an. Von den anstehenden Kankenversicherungserhöhungen möchten wir an dieser Stelle
nicht sprechen.

Der nächste Punkt sind die Pflegesachleistungen, auch hier handelt es sich wie bei den Pflegegeldbezügen um eine de facto Kürzung. 5 % Sachleistungserhöhung decken nicht annähernd die
Mehrkosten durch die Tariftreue (GVWG) ab. Gern wiederholen wir uns an dieser Stelle: Die Kosten werden für die Pflegebedürftigen nicht im Entferntesten gedeckt.

Die fehlende Situationskenntnis des BMG auch in Hinblick auf die finanziellen Spielräume von Sozialunternehmen ist deutlich an der vollkommen fehlenden Anpassung des SGB XI im Bereich der
Digitalisierungsförderung (§ 8 Abs. 8 SGB XI) zu erkennen. Es bleibt bei den 40 % Förderung und max. bis zu 12.000€ je Einrichtung. Das ist falsch, darüber haben wir in einer gesonderten Pressemitteilung bereits informiert. Hier wird die Chance verpasst, der Digitalisierung ernsthaft einen Schub nach vorn zu geben. Auch die zur Pflicht werdende Telematik Infrastruktur (TI) ist aus unserer Sicht nicht gesichert refinanziert. Hier kommen weitere Kosten auf die Betreiber von Pflegeeinrichtungen zu, die heute so noch gar nicht umfänglich beziffert werden können.

Die Pflege-Denkfabrik sagt „Nein“:
Wir sagen „Nein“ zum PUEG in dieser Fassung!
Wir sagen „Nein“ zu der Art und Weise, wie mit fehlendem Sachverstand die dringend notwendige Pflegereform hinausgezögert wird.
Wir sagen „Nein“ zu 5 % Pflegegeld und Pflegesachleistungserhöhung.
Wir sagen „Nein“ zu einer Digitalisierung inkl. TI, die nicht ernsthaft unterstützt und refinanziert wird.
Sie führt nur zu einer Mehrbelastung der Betreiber und entsprechendem Widerstand.
Wir sagen “Ja” zu einer aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung an einer grundlegenden Reform des Sozialgesetzbuches V und XI!

Pflege-Denkfabrik Forderungen:

  1. Anpassung der Pflegesachleistungen und des Pflegegeldes an die aktuellen Inflationsraten, jedoch im ersten Schritt um mindestens 10 %. Anpassung ab dem 01.07.2023! Anpassung
    jährlich automatisch an die aktuellen Inflationsraten beginnend ab dem 01.01.2024.
  2. Digitalisierungsförderung im Rahmen des § 8 Abs. 8 SGB XI von 100 % bis zu 1000€/Bett im vollstationären/teilstationären Bereich. Ambulant je IK 100 % Förderung bis zu einer Höchstgrenze von
    z. Zt. 30.000€ (Die Kriterien und Höchstbezugsgrenzen müssen hier noch deutlich geschärft werden. Sie sollten von der Unternehmensgröße abhängig sein.). Die
    dauerhaften Serviceleistungen, Wartungskosten und Schulungen (Folgekosten) sollen zum Beispiel über die Investitionskosten abgerechnet werden.

Fazit:
Es ist leicht, nach mehr Geld zu rufen und die Beitragssätze zu erhöhen, ohne einmal die Verwendung der Beitragsgelder genauer unter die Lupe zu nehmen und ohne wirklich Verantwortung für diese Entscheidungen übernehmen zu müssen. Das ist typisch für die Politik, keine Option für Manager.
Wofür genau werden die Beiträge aus der Pflegeversicherung/Krankenversicherung verwendet? Wer
hat die größten Anteile daran. Was für Kosten wurden in den letzten drei Jahren für Dinge verwendet, die überteuert oder nur wenigen nutzend angeschafft worden (Stichwort: Masken, Beatmungsgeräte etc.). Immer mehr ist keine Lösung, immer intelligenter und kontrollierter an allen Enden, das ist eine
Lösung. Immer fachlich fundierter und immer reflektierter. Mit immer mehr echten Fachleuten in den Gremien und den Entscheiderebenen.

Das Pflege-Denkfabrik Team
David Thiele, Florian Müller, Marina Stelter, Natalie Valentin, Vincenza Marino, Sabine

https://youtube.com/@PflegeDenkfabrik

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