Wege in das PeBeM sind notwendig und Stand heute auch sinnvoll. Ob und wie sich das in Zukunft für die Mehrzahl der Einrichtungen umsetzen lässt, kann ich nicht sagen, da sich die Mitarbeitersituation bei weiten nicht verändert hat. Kaum einer möchte Pflege machen. Kaum einer ist mit einem Gehalt deutlich unter dem deutschen Durchschnitt einverstanden. Kaum einer möchte im Dreischichtsystem an Sonn- und Feiertage arbeiten und dann im schlimmsten Fall beklatscht werden. Wenn dann dazu noch Einzellfallerlebnisse kommen, wo Mitarbeiter, die seit zwei Jahren in der Pflege aktiv arbeiten vom Arbeitsplatz weg verhaftet und abgeschoben werden, dann fällt Motivation und Begeisterung für das System und die Arbeit mehr als schwer.
§113c SGB XI gilt bundesweit
Egal wo Sie Ihr Seniorenheim betreiben, ob in Brandenburg oder Bayern, §113c SGB XI gilt auch für Sie. Ab 2024 werden auch Ihre Pflegesatzverhandlungen aller Voraussicht nach nach eben diesem Paragraphen durchgeführt. Ob dann in 2025 diese Regelungen verpflichtend umgesetzt werden müssen und wie, dass ist nicht so klar geregelt.
Merke: Stand heute gibt es keine Verpflichtung mit Datline für eine Umsetzung der PeBeM nach §113c SGB XI! Es gibt auch keine Frist ab 2025 müssen Sie umgesetzt haben! Länderrechtliche Regelungen sind in Zukunft dazu nicht ausgeschlossen. Man munkelt jedoch, für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Es ist davon auszugehen, dass dieses Datum auch das angestrebte und dann umzusetzende ist. Also, halten Sie das Datum mal lieber verbindlich im Hinterkopf und passen Sie Ihre Planungen darauf an ob es dann so kommt oder nicht sei dahingestellt.
Fakt ist, dass Sie egal wie, heute bereits beginnen müssen, Ihre personelle Austastung richtig zu analysieren und anzupassen.
Fakt ist auch, dass Sie Ihre zusätzlichen Kräfte nach §8 Absatz 6 und §84 Absatz 9 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 übertragen müssen! Da liegt die Frist auf jeden Fall beim 31.12.2025
Was ist zu tun:
- Personalzusammensetzung quantitativ erfassen: Hierbei sind drei Qualifikationsstufen vorgesehen: A) Pflegefachkräfte (QN 4); B) Assistenzkräfte mit 1-2-jähriger Ausbildung (QN 3); C) Hilfskraftpersonal mit geringerem Ausbildungsstand (z. B. Betreuungsassistenten) (QN 1, QN 2)
- Bewohnerstruktur im derzeitigen Pflegegradmix prüfen, daraus ergibt sich dann der Care-Mix
- Erfassen, wie hoch Ihr grob geschätzter, wahrscheinlicher Bedarf an 1-jährig ausgebildeten Pflegeassistenten sein wird. (das genügt im 1. Schritt)
- Auswahl geeigneter Mitarbeiter für die Ausbildung 1-jährig und ggf. 3-jährig…
- Kontakt zu geeigneten Schulen aufnehmen und die Ausbildung planen (so ein Jahr dauert eben 365 Tage und diese Dauer ist nicht zu unterschätzen. Die Uhr läuft!)
Wichtig ist für Sie, das Thema nicht zu unterschätzen und Tag für Tag in die Umsetzungsüberlegungen zu gehen. Ende 2025 kommt schneller als uns lieb ist.
Prospektiv sollten Gedanken wie Tourenplanung in der vollstationären Pflege und Refa-Mathode nicht fremd sein. Es ist heute der richtige Zeitpunkt mit seinem Softwareanbieter zu sprechen, in wie weit die vollstationäre Tourenplanung umsetzbar ist. Warum, das erläutere ich im nächsten Blogbeitrag näher. Fakt ist, mit der Tourenplanung werden Sie die, nach meiner Ansicht, besten Chancen haben, sich der PeBeM Herausforderung adäquat zu stellen.
Wissen: Der Pflegegradmix ist Geschichte, er wird zukünftig von dem Qualifikationsmix abgelöst. Hier könnte dann in etwas ein 40-30-30 stehen. Das bedeutet, ca. 40% PFK, 30% qualifizierte Pflegehelfer, 30% ungelernte Pflegemitarbeiter. Auf den ersten Blick sieht das gut wenn nicht besser aus. Was das für die Organisationsstruktur und die Steigerung der Verantwortung (Vorbehaltsaufgaben) mit sich bringt, dürfte jeden von uns klar sein.
Gern verweisen möchte ich Sie noch auf meinen vorherigen Blogbeitrag zu genau diesem Thema:
Ihr David Thielemmm